I. Allgemeine Bestimmungen
II. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Wir sind berechtigt, ein in der Bestellung des Kunden liegendes Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine ver- bindliche Annahme der Bestellung dar, jedoch kann die Zugangsbestätigung mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Liefer- und Zahlungsbedingungen per E-Mail zugesandt.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Die Stornierung von bereits erteilten Aufträgen ist nur dann wirksam, wenn sie von uns genehmigt wird. In diesem Fall können wir vom Kunden Ersatz der bis dahin getroffenen Aufwendungen verlangen. Wir sind berechtigt, die Höhe des Aufwendungsersatzes nach den tatsächlich entstandenen Kosten zu bemessen oder anstelle dessen eine Pauschale von 10 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Kosten der Rücksendung der Ware trägt der Kunde.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
Die von uns angebotenen Preise sind bindend und verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk oder Auslieferungslager. Verpackung, Fracht und Versicherung der Ware werden nach Aufwand gesondert berechnet. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist bei unseren Preisangaben nicht enthalten. Sie wird in der Rechnung in der am Lieferungstag geltenden Höhe gesondert ausgewiesen.
Soweit zwischen dem Vertragsabschluß und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum vom mehr als vier Monaten liegt, behalten wir uns vor, unsere Preise entsprechend einer Erhöhung der zugrundeliegenden Material- und Lohnkosten anzupassen. Eine Preisanpassung ist bereits vor Ablauf der oben genannten Frist zulässig, wenn der Kunde ein vertragliches Dauerschuldverhältnis mit uns unterhält oder eine bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigte und unvorhersehbare Steigerung der Kostenfaktoren dies erforderlich macht.
Zahlungen des Kunden erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.
Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks besteht keine Verpflichtung. Die vereinbarte Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber, d.h. die Schuld wird erst durch deren Einlösung getilgt. Diskontspesen und alle mit der Einlösung des Wechsel- oder Scheckbetrages entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, soweit seine Gegenansprüche ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind; gleiches gilt für Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und bei Nachweis eines höheren Satzes der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen diesen Zinssatz zu berechnen.
Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel und Schecks sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Kunde gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern. Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder wegen Pflichtverletzung Schadensersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Kunden verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen.
IV. Eigentumsvorbehalt
VI. Termine und Lieferfristen
VII. Verpackung
VIII. Versand und Abnahme
IX. Gewährleistung und Haftung
X. Schutzrechte
XI. Übertragbarkeit
XII. Schlussbestimmungen